Das Energielabel für Heizungen kommt, aber...

... vorerst nur für Öl-, Gas- und Stromheizungen.
Ab dem 26. September 2015 müssen alle Heizkessel welche mit fossilen Energieträgern oder elektrischem Strom betrieben werden mit einem Energielabel, wie wir es bereits von anderen Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen kennen, versehen werden.
Auch für Warmwasserspeicher bis 500 Liter gilt diese neue EU-Richtlinie.

Für Biomasseanlagen gilt das Energielabel erst ab April 2017.

Das Energielabel für Heizungen kommt, aber...

Ziel der Richtlinie ist es dem Kunden den Vergleich unterschiedlicher Heizkessel zu erleichtern. Leider ist dies durch diese Kennzeichnung nur bedingt möglich, da zwar auf den Energieverbrauch des einzelnen Systems eingegangen wird, die tatsächlichen Heizkosten durch Preise der unterschiedlichen Brennstoffe jedoch nicht berücksichtigt werden. Bei Fragen zu diesem Thema beraten Sie unsere Gebietsvertretungen gerne auch persönlich.

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