Neues Antragverfahren für die Förderung der BAFA ab 01.01.2018

Mit Jahresanfang muss in Deutschland der Antrag auf Förderung im Rahmen des MAP (Marktanreizprogramm) immer vor Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Neues Antragverfahren für die Förderung der BAFA ab 01.01.2018

Für Sie als Kunde bedeutet das, dass der Förderantrag beim BAFA eingelangt sein muss, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Biomasse- oder Solarthermieanlage erteilt wird.

Betroffen sind ebenfalls Anlagen, welche zwar noch 2017 beauftragt wurden, allerdings nicht mehr vor dem 31.12.2017 in Betrieb genommen werden.

Ausnahmen gibt es nur wenn nachgewiesen werden kann, dass aus bestimmten Gründen (z.B.: wegen mangelnder Ressourcen oder aus technischen Gründen) die Zusage einer Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2017 nicht eingehalten werden kann.

 

Weitere Details finden Sie hier:

http://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Energie/2017_16_map.html

http://www.bafa.de/SharedDocs/Standardartikel/Blogartikel/energie_ee_verfahrensaenderung2018.html?nn=8063684

 

ETA BAFA Flyer 2018

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