Höhere Förderungen für Biomassekessel in Deutschland ab April 2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt. Somit gelten für das MAP (Marktanreizprogramm) ab 1. April 2015 neue Fördersätze.

Alle Anträge die bis 1. April 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingehen werden nach den aktuell geltenden Richtlinien vom 20. Juli 2012 entschieden. Daher lohnt es sich für Kunden mit dem Förderansuchen bis April zu warten!

Eine Übersicht finden Sie im PDF


Link zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

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